Gebrauchte PU-Schaumdosen gelten als Sonderabfall und dürfen nicht in die Mülltonne, den Gelben Sack oder in den Bauabfall. Der Handel muss die Kundinnen und Kunden über gesetzeskonforme Entsorgungslösungen von PU-Schaumdosen informieren und für Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung sorgen. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.